
Auf Einlagen bei Banken vom Einleger zu zahlende Kosten ( Gebühren , Provisionen ) bei nicht erfolgender Guthabenverzinsung bzw. die eine evtl. minimale Verzinsung der Einlagen durch die Bank überkompensieren. Wird NichtVerzinsung von der Zentralbank für Ausländereinlagen angeordnet, spricht man auch von Strafzins en.
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